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Sie sind bei PASS richtig, wenn Sie Ihren Führerschein zurückbekommen und auf Dauer behalten wollen
Gehören Sie zu den Verkehrsteilnehmern
- pro Jahr sind es mehr als 150.000 - die ihren Führerschein nach einer Alkoholfahrt oder wegen zu vieler Punkte abgeben mussten und jetzt nicht so recht wissen, was zu tun ist ?
Es genügt in der Regel
nicht, einfach auf den Ablauf der Sperrfrist zu warten. Für viele gibt es ein böses Erwachen, wenn sie dann erneut die Fahrerlaubnis beantragen. Um kostspielige und unnötige Enttäuschungen zu vermeiden, fangen
Sie am Besten sofort an, sich mit folgenden Fragen zu beschäftigen:
Manche Verkehrsrichter honorieren die selbstkritische Auseinandersetzung schon in der Hauptverhandlung und verhängen eine kürzere Sperrfrist.
Kraftfahrer, die bei ihrer ersten Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille hatten oder mehrmals unter Alkoholeinfluss gefahren sind, kommen an
einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht vorbei, sind jedoch meist völlig unzureichend darauf vorbereitet, was beim “Idiotentest” von ihnen erwartet wird. Die
Durchfallquoten sind deshalb hoch. In bis zu 70 % der Fälle - je nach Untersuchungsstelle - konnte der Gutachter künftige Verkehrsauffäligkeiten nicht ausschließen.
Nur wer die Sperrfrist konsequent nutzt, hat die Chance, Einstellung und Verhalten, wie von ihm gefordert, zu verändern. Kurz vor einer MPU ist das in der Regel nicht mehr möglich.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich so bald wie möglich als Kraftfahrer zu rehabilitieren,
um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist zurückzubekommen
und vor allem, um sie auf Dauer zu behalten.
PASS bringt Sie wieder auf “Führerschein-Kurs”.
Mit wem Sie es zu tun haben
Bei PASS arbeiten Diplompsychologen mit langjähriger verkehrspsychologischer und
psychotherapeutischer Erfahrung. Wir sind als Fachteam des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) registriert und sichern durch regelmäßige “Fortbildung” die Qualität
unserer Arbeit. Zur Zeit sind wir in den Standorten Hamburg, Nordhorn, Osnabrück, Rheine und Detmold für Sie erreichbar.
Das Behandlungsangebot
Das “ Modell Bielefeld 1985” von W. Redmann (†) wurde von PASS weiterentwickelt und
besteht heute aus folgenden Bausteinen:
Erstgespräch Auf der Grundlage Ihrer Verkehrsbiografie und schon vorliegender Akten (Gutachten,
Gerichtsbeschlüsse u.ä.) erarbeiten wir eine Analyse Ihres bisherigen Verhaltens als Kraftfahrer und leiten daraus gemeinsam eine klare Zielsetzung für die weitere Behandlung ab.
Grundkurs Alkohol und Fahren Für Klienten mit Alkoholauffälligkeiten hat PASS ein vier Doppelstunden
umfassendes Programm entwickelt, das in Kleingruppen mit 3-6 Teilnehmern oder individuell durchgeführt wird.
Sie setzen sich mit dem Thema “Alkohol und Fahren” auseinander und entwickeln ein
Konzept für Ihre künftige Bewährung im Straßenverkehr. Sie erfahren, nach welchen Maßstäben der Gutachter Sie beurteilen muss und prüfen erst einmal selber, ob Sie diesen Anforderungen schon gerecht werden.
Zum Abschluss des Kurses wird Ihre Mitarbeit durch eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert.
Verkehrstherapie Wenn die Teilnahme an einem Kurs allein nicht aussreicht, um Eignungsmängel zu
beheben, ist eine individuelle Verkehrstherapie angezeigt. In der Regel stellt sich schon im Erstgespräch heraus, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme notwendig erscheint.
Beratung und Behandlung für Punktesünder Seit dem 01.01.99 sieht der Gesetzgeber für Kraftfahrer mit einem Punktekonto von
14-17 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg die Möglichkeit vor, sich an einem anerkannten verkehrspsychologischen Berater zu wenden und durch Teilnahme
an einer Einzelberatung 2 Punkte abzubauen. Die Beratung umfasst einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit vier Stunden.
Seit dem 01.01.99 besitzen alle Mitglieder von PASS die Anerkennung zur Durchführung solcher verkehrspsychologischen Beratungen gemäß § 71 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV).
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